Zur Erfüllung Ihrer gesetzlichen Verpflichtung als Unternehmer oder als Privatperson ist es zur Durchführung einer steuerlichen Veranlagung seitens der Finanzbehörden notwendig, die unterschiedlichsten Steuererklärungen einzureichen. Dies sind z.B.
- Einkommensteuererklärung
- Gewerbesteuererklärung
- Körperschaftsteuererklärung
- Umsatzsteuererklärung
- Einheitliche und gesonderte Feststellungserklärungen
- Erbschafts- und Schenkungsteuererklärung
Zur Planbarkeit der steuerlichen Belastungen nach Durchführung einer steuerlichen Veranlagung werden unterjährig bereits Prognoserechnungen durchgeführt, damit keine unerwünschten und nicht geplanten Liquiditätsengpässe entstehen.
Gerne prüfen wir auch die von der Finanzbehörde erlassenen Steuerbescheide auf Richtigkeit und führen notfalls das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren. Selbstverständlich führen wir auf Wunsch auch die Korrespondenz mit dem Finanzamt.