Wir erstellen Handels- und Steuerbilanzen auf die bei Ihnen vorliegenden Bilanzstichtage für alle Rechtsformen bei buchführungspflichtigen Unternehmern und erstellen Einnahmen-Überschussrechnungen bei nicht buchführungspflichtigen Unternehmen. Auch die Erstellung von Zwischenabschlüssen oder Eröffnungsbilanzen nach gesetzlichen Vorschriften ist möglich.
Die meisten Banken verlangen mittlerweile Bilanzberichte mit Plausibilitätsbeurteilung, wie sie durch Basel II gefordert werden. Auch dieser Bilanzbericht gehört bei uns zum Standard.
Für unsere offenlegungspflichtigen Mandanten erstellen wir auch den Anhang und eine verkürzte Bilanz und erstellen die Anlagenbuchführung.
Der Umfang der bei Ihnen gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen wird individuell für Sie bestimmt.
Ein Jahresabschlussgespräch sowie ein „Herbstgespräch“ sind bei mir inklusive.