Die laufende Finanzbuchhaltung bildet nicht nur die Grundlage für den Jahresabschluss, sondern sie ist durch die daraus resultierenden Auswertungen wie die Betriebswirtschaftliche Auswertung mit Vorjahresvergleich oder Branchenvergleich, die Summen- und Saldenliste und die Offenen-Posten-Liste auch laufendes Controllinginstrument.
Nach Erstellung der Finanzbuchhaltung wird Ihnen das Auswertungspaket übergeben und in regelmäßigen Abständen auch erläutert.
Erst durch zeitnahe gemeinsame Analyse der laufenden Zahlen, wird eine Steuergestaltungsberatung ermöglicht und kann als Grundlage auch für den unternehmerischen Entscheidungsprozess genutzt werden. Im Zusammenhang mit der Erstellung der Finanzbuchhaltung werden auch die laufenden Verpflichtungen von Unternehmern wie die Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Zusammenfassenden Meldungen auf elektronischem Wege erfüllt.
Der Leistungsaufwand wird hierbei je nach Bedarf des Mandanten bestimmt und zusammengestellt. Der Mandant kann die Honorarhöhe selbst beeinflussen. Umso besser die Buchhaltungsunterlagen sortiert und vorbereitet sind, desto geringer der Aufwand.