Durch die Erstellung der Lohnbuchhaltung in meiner Kanzlei ist die Berücksichtigung aller steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Neuerungen gewährleistet.
Die Unterlagen aus der Lohnbuchhaltung werden Ihnen jeweils rechtzeitig übergeben. Jeweils vor Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge und der Lohnsteuer erhalten Sie Informationen über die zu erwartenden Liquiditätsbelastung.
Neben den Gehaltsabrechnungen erhalten Sie auf Wunsch auch eine Diskette für den beleglosen Zahlungsverkehr oder die Lohnzahlungsdaten werden Ihrer Hausbank auf elektronischem Wege mitgeteilt.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen wie z.B. An- und Abmeldungen, Beitragsnachweise, Lohnsteueranmeldungen usw. werden den zuständigen Institutionen auf elektronischem Wege übermittelt.
Daneben erstellen wir aber auch die Meldungen zur Berufsgenossenschaft und alle weiteren mit der Lohnbuchhaltung zusammenhängenden Bescheinigungen für unsere Mandanten und deren Arbeitnehmer.